
Im Mahnverfahren entstehen folgende Anwaltskosten: • 1,0 gemäß VV RVG 3305 für die Beantragung des Mahnbescheids • 0,5 gemäß VV RVG 3308 für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids • Auslagenpauschale gemäß VV RVG 7002 Anzurechnen auf die Verfahrensgebühr nach 3305 ist eine vorher inder gleichen Angelegenheit entstanden...
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